Schulordnung
Schulordnung
Regionalen Schule „Marie Curie“ Hansestadt Stralsund Hausordnung
1. Unsere Grundsätze
Offenheit und Toleranz
Wir begrüßen Vielfalt und respektieren alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Diskriminierung, Vorurteile und Ausgrenzung jeglicher Art lehnen wir ab.
Gewaltfreiheit
Wir lehnen Gewalt in jeglicher Form ab. Konflikte lösen wir auf friedliche Weise im Dialog und gegenseitigem Verständnis.
Respekt
Ein respektvoller und freundlicher Umgang miteinander ist die Grundlage für ein erfolgreiches Lernumfeld. Wir achten die Leistungen aller am Schulleben Beteiligten.
Hilfsbereitschaft
Als Gemeinschaft helfen wir uns gegenseitig und bieten aktiv unsere Hilfe an.
Kommunikation
Eine offene und ehrliche Kommunikation ist die Grundlage für ein gutes Miteinander. Wir hören einander zu, tauschen uns aus und suchen gemeinsam nach Lösungen für auftretende Probleme.
2. Allgemeines
2.1 Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zu einem sorgsamen Umgang mit sämtlichen Schulinventar verpflichtet. Mutwillige Beschädigungen sind auszuschließen.
2.2 Das Rauchen ist in der Schule, auf dem Schulgelände und in Sichtweite der Schule nicht gestattet. Dies schließt den Konsum von E-Zigaretten und Wasserpfeifen u. Ä. mit ein.
2.3 Handys und andere elektronische Geräte (z.B. Ear-Pods) sind mit dem Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Sie sind im Unterricht sowie auf allen schulischen Veranstaltungen ausschließlich nach Aufforderung der Lehrkraft zur Realisierung eines Bildungsauftrages durch die Schülerinnen und Schüler zu nutzen. Audio-visuelle Aufnahmen (Videos, Fotos u. Ä.) auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind verboten. Bei Verlust oder Beschädigung technischer Geräte sowie anderer Wertgegenstände leistet die Schule keinen Ersatz.
2.4 Das Mitbringen sowie der Genuss von Alkohol, Drogen und Energydrinks sind strengstens verboten. Dies gilt für sämtliche Veranstaltungen auf dem Schulgelände.
2.5 Verboten sind pyrotechnische Erzeugnisse, alle Waffen und sogenannte Anscheinswaffen (realistische Abbildungen echter Waffen) im Sinne des Waffengesetzes. Des Weiteren ist das Mitbringen gefährlicher Gegenstände und Substanzen untersagt. Dazu gehören u.a. Küchen- und Taschenmesser, Werkzeuge, Pfefferspray, Laserpointer, Feuerwerkskörper, Chemikalien und auch Spielzeugwaffen.
2.6 Alle Kennzeichen, verdeckte Ersatzkennzeichen und Symbole verfassungsfeindlicher Gruppen nach § 86a StGB sind verboten. Werbung für politische Parteien und Gruppen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Zur Werbung gehören u. a. auch Sticker, Aufnäher, Aufdrucke, Aufkleber und Abzeichen.
2.7 Religiöse und kulturelle Besonderheiten werden im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen und schulorganisatorischen Gegebenheiten berücksichtigt. Religiöse Überzeugungen und Standpunkte gelten aber als absoluter Privatraum der einzelnen Personen, so dass die Schule kein Ort für die Ausübung der individuellen Religion ist. Religiöse und weltanschauliche Gründe berechtigen nicht zur Befreiung von schulischen Pflichtveranstaltungen (z.B. Schulschwimmen, Wandertage, u. Ä.).
3. Unser Schulalltag
3.1 Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler finden sich pünktlich vor Unterrichtsbeginn an der ihnen zugeordneten Eingangstür ein.
Zum Sportunterricht nehmen die Schülerinnen und Schüler den Weg durch den Hofausgang zur Sporthalle.
Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Raum, informiert der Klassensprecher die Schulleitung.
In Freistunden halten sich die Lernenden auf dem Hof oder mit Genehmigung einer Lehrkraft im Freizeitraum auf. Liegt eine Bescheinigung der Eltern vor, dürfen die Schüler das Schulgelände verlassen.
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände.
3.2 Pausen
In den kleinen Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum auf.
Die großen Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler auf den genehmigten Flächen des Schulhofes. Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt.
In den Toilettenräumen halten sich die Schülerinnen und Schüler nicht länger als notwendig auf und hinterlassen diese sauber.
3.3 Unterrichts- und Pausenzeiten
3.4 Räume
Die Unterrichtsräume sind nach jeder Stunde in ordentlichem Zustand zu verlassen. Verunreinigungen werden entsprechend beseitigt. Die Fachräume werden nur in Begleitung der Fachlehrer betreten. In den Fachräumen sind essen und trinken nicht gestattet.
3.5 Vertretungen, Versäumnisse und Fehlzeiten
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet sich über den Vertretungsplan zu informieren.
Im Krankheitsfall melden die Sorgeberechtigten ihr Kind bis 7.30 Uhr im Sekretariat ab und bestätigen anschließend schriftlich die Krankmeldung bei der Klassenleitung. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den nachzubearbeitenden Unterrichtsstoff eigenverantwortlich bei Mitschülern und Lehrkräften.
3.6 Verhalten auf dem Schulhof
Die Schülerinnen und Schüler nehmen bei allen Aktivitäten Rücksicht aufeinander und achten darauf, dass niemand verletzt oder sich gestört fühlt. Der Müll wird in die vorgesehenen Behälter entsorgt. Alle Beteiligten achten auf Sauberkeit.
4. Ordnung und Sicherheit
Im Notfall ist sofort im Sekretariat oder im Lehrerzimmer Hilfe zu holen.
Bei Alarm verhalten sich alle Personen im Schulgelände entsprechend der Brandschutzordnung und Amokverordnung.
Die Verbindungstüren zwischen den Klassenräumen werden von den Schülern nur im Notfall oder auf Anweisung von Lehrern benutzt.
Um Unfälle zu vermeiden, sind das Drängeln, Toben, Laufen und Abstellen von Taschen und anderen Gegenständen in den Aufgängen und Fluren nicht gestattet.
Fahrräder werden auf dem Fahrradhof gesichert abgestellt.
Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgenommen werden. Bei Verlust haftet die Schule nicht. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
5. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Bei Verstößen gegen die Hausordnung treten die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
(Schulgesetz M/V § 60, § 60a) in Kraft.
Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird nach den Festlegungen des
Nichtraucherschutzgesetzes M/V vom 12. Juli 2007 gehandelt.
Die Schulordnung in dieser Fassung wurde der Schulkonferenz am 04.03.2025 zur Bestätigung vorgelegt.
S. Bedau
Schulleiter